Anmeldung Schweizerbürger Schweizerinnen und Schweizer, die in die Gemeinde einziehen, müssen sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Folgende Unterlagen sind vorzuweisen: Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein, AHV-Ausweis
Anmeldung als Ausländer Ausländerinnen und Ausländer, die in die Gemeinde einziehen, müssen sich innert 8 Tagen bei der Fremdenkontrolle persönlich anmelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Folgende Unterlagen sind vorzuweisen: Gültiger Reisepass, Ausländerausweis, AHV-Ausweis
Adressänderung innerhalb der Gemeinde als Schweizerbürger oder Ausländer Adressänderungen müssen innert 14 Tagen der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle mitgeteilt werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Adressänderung per E-Mail zu melden.
Abmeldung als Schweizerbürger oder Ausländer Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle abzumelden. Die Bekanntgabe der neuen Adresse ist zwingend.
Schweizer: Die hinterlegten Ausweisschriften (Heimatschein oder Heimatausweis) werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändigt.
Dienstpflichtige: Informationen für Wehrpflichtige
www.pom.be.ch/AMB
www.vbs.admin.ch
www.zivilschutz.admin.ch
www.bevoelkerungsschutz.com
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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