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An- und Abmeldung
 

Anmeldung Schweizerbürger
Schweizerinnen und Schweizer, die in die Gemeinde einziehen, müssen sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.
Folgende Unterlagen sind vorzuweisen:
Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein, AHV-Ausweis

Anmeldung als Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer, die in die Gemeinde einziehen, müssen sich innert 8 Tagen bei der Fremdenkontrolle persönlich anmelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.
Folgende Unterlagen sind vorzuweisen:
Gültiger Reisepass, Ausländerausweis, AHV-Ausweis

Adressänderung innerhalb der Gemeinde als Schweizerbürger oder Ausländer
Adressänderungen müssen innert 14 Tagen der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle mitgeteilt werden. Sie haben auch die Möglichkeit die Adressänderung per E-Mail zu melden.

Abmeldung als Schweizerbürger oder Ausländer
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle abzumelden. Die Bekanntgabe der neuen Adresse ist zwingend.

Schweizer:
Die hinterlegten Ausweisschriften (Heimatschein oder Heimatausweis) werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändigt.

Dienstpflichtige:
Informationen für Wehrpflichtige

www.pom.be.ch/AMB

www.vbs.admin.ch

www.zivilschutz.admin.ch

www.bevoelkerungsschutz.com

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 


 

Erteilte Baubewilligung
Abfallentsorgung: Zusätzliche Öffnungszeit
Gemeinderat
Gemeinderatssitzungen
Gemeindeversammlung
Notfallnummern
Onlineschalter
Vereinsliste


   
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