Das oberste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung (Stimmbürgerinnen und Stimmbürger). Sie wird in der Regel zweimal jährlich einberufen.
An der Gemeindeversammlung werden unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
- Jahresrechnung
- Budget
- Festlegung der Steueransätze
- Wahl des/r Gemeindepräsidenten/in
- Wahl des/r Gemeinderatspräsidenten/in
- Wahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Der Gemeindepräsident leitet die Gemeindeversammlung und repräsentiert die Gemeinde nach aussen. Er ist jedoch nicht Mitglied des Gemeinderates und leitet deshalb auch kein Ressort.
Bruno Jost
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