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Öffentliche Auflage Revision der baurechtlichen Grundordnung (Ortsplanung)
 
Revision der baurechtlichen Grundordnung (Ortsplanung)
 
öffentliche Auflage
(Änderungen nach der Auflage vom Januar 2010)
 
Gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1995 werden die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Auflage gebracht.

Auflageakten: 
Ausschnitte der geänderten Bereiche
- Zonenplan
- Zonenplan Gefahren
- Baureglement

Die Akten werden vom 15. Juni 2010 bis 16. Juli 2010 im Besprechungszimmer der Gemeindeverwaltung Kandersteg zur Einsichtnahme aufgelegt.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr
                                          
Für Detailauskünfte kann mit der Bauverwaltung, 033 675 82 24, einen Termin vereinbart werden.
 
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an die Einwohnergemeinde, Bauverwaltung, Postfach 114, 3718 Kandersteg, einzureichen. 

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